Allgemeine Geschäftsbedingungen für sämtliche durch Daria Berndt angebotene Leistungen
Atelier Daria Berndt
Kirchröder Str. 99
30625 Hannover

hallo@dariaberndt.de


1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Illustrationen, (Grafik-) Design sowie beratende Leistungen zwischen der Designerin/Illustratorin und dem:der Auftraggeber:in ausschließlich. Eventuelle Sonderbedingungen oder Ergänzungen gelten für Illustrationen. – Diese sind weiter unten einsehbar.
Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr sowie für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn dem:der Auftraggeber:in allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn die Designerin/Illustratorin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen dem:der Auftraggeber:in den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Designerin/Illustratorin gültig.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Jeder der Designerin/Illustratorin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Designerin/Illustratorin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Designerin/Illustratorin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung dem:der Auftraggeber:in.

2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin/Illustratorin weder im Original noch bei der Reproduktion ) in Teilen oder als Ganzes verändert oder an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechtevereinbarung. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die Designerin/Illustratorin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

2.4 Die Designerin/Illustratorin ist sofern nicht anders vereinbart auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern, ohne durch eine solche Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.


3. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung

3.1 Die Designerin/Illustratorin räumt dem:der Auftraggeber:in die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem:der Auftraggeber:inim Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster) bleiben im Eigentum der Illustratorin/Designerin.

3.2 Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der:die Auftraggeber:in nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.

3.3 Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Designerin/Illustratorin. Über den Umfang der Nutzung steht der Designerin/Illustratorin ein Auskunftsanspruch zu.

3.4 Die zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten. Zur Aufbewahrung ist die Illustratorin/Designerin danach nicht verpflichtet. Die Illustratorin/Designerin ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den:die Auftraggeber:in herauszugeben. Wünscht der:die Auftraggeber:indie Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

3.5 Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist die Illustratorin/Designerin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von der Designerin/Illustratorin zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.


3.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
4. Aufträge
4.1 Von der Illustratorin/Designerin übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem:der Auftraggeber:in geschuldeten Umfang erwerben und dem:der Auftraggeber:in einräumen.
4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen jedes Auftrages mit Kreativleistungen besteht Gestaltungsfreiheit.


5. Vergütung

5.1 Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe, Korrekturen und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Vorschläge oder Mitarbeit des:der Auftraggeber:in bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

5.2 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

5.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Illustratorin/Designerin für den:die Auftraggeber:in erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er von der Auftragnehmerin finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind dem Betrag entsprechende Abschlagszahlungen zu leisten.

6.2 Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben der Illustratorin/Designerin zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung geleisteten Arbeitsstunden und Vorleistungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB.

6.3 Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

6.4 Nutzt der:die Auftraggeber:in die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem:der Auftraggeber:in nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Illustrator anerkannt sind.

6.5 Bei Zahlungsverzug kann die Designerin/Illustratorin Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten


7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

7.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten sofern nicht anders vereinbart zwei Korrektur-/Änderungsschleifen bis 30min Arbeitsaufwand pro Produkt. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
7.2 Die Designerin/Illustratorin ist nach vorheriger Abstimmung mit dem:der Auftraggeber:in berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des:der Auftraggeber:in zu bestellen. Der:die Auftraggeber:in verpflichtet sich, der Designerin/Illustratorin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Designerin/Illustratorin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der:die Auftraggeber:in, die Designerin/Illustratorin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
7.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind seitens des:der Auftraggeber:in zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem:der Auftraggeber:in abgesprochen sind, sind von dem:der Auftraggeber:in zu erstatten.

8. Eigentum an Entwürfen und Daten

8.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
8.2 Die Originale sind der Designerin/Illustratorin nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der:die Auftraggeber:in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3 Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Designerin/Illustratorin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den:die Auftraggeber:in herauszugeben. Wünscht der:die Auftraggeber:in deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.4 Hat die Designerin/Illustratorin dem:der Auftraggeber:in Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designerin/Illustratorin weitergenutzt oder geändert werden.
8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des:der Auftraggeber:in.

9 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

9.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Designin/Illustratorin Korrekturmuster vorzulegen.

9.2 Die Produktionsüberwachung durch die Designerin/Illustratorin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Designerin/Illustratorin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der:die Auftraggeber:in der Designerin/Illustratorin unentgeltlich zehn einwandfreie Belegexemplare. Die Designerin/Illustratorin ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den:die Auftraggeber:in hinzuweisen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.


10. Mitwirkung des Auftraggebers

10.1 Der:die Auftraggeber:in ist verpflichtet, der Designerin/Illustratorin rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.
Der:die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die Designerin/Illustratorin die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der:die Auftraggeber:in ist weiter verpflichtet, die Designerin/Illustratorin auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der:die Auftraggeber:in erkennen kann, dass sie der Designerin/Illustratorin möglicherweise unbekannt sind.

10.2 Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den:die Auftraggeber:in erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des:der Auftraggeber:in.
10.3 Gerät der:die Auftraggeber:in durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung verlangen.

10.4 Soweit der Illustrator zusammen mit dem:der Auftraggeber:in gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der:die Auftraggeber:in zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

10.5 Vorschläge oder Vorgaben des:der Auftraggeber:in sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des:der Auftraggeber:in.

11. Lieferung, Lieferzeit

11.1 Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, von dem/der Auftraggebenden zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des:der Auftraggeber:in rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, von dem/der Auftraggeber:in akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
11.2 Die Lieferverpflichtungen der Designerin/Illustratorin sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Designerin/Illustratorin nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Deisgnerin/Illustratorin beim Eintritt eines dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
11.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem:der Auftraggeber:in angezeigt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der:die Auftraggeber:in zu vertreten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

12 Mängelgewährleistung, Haftung

12.1 Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt die Designerin/Illustratorin Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des:der Auftraggeber:in oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des:der Auftraggeber:in, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

12.2 Die Gewährleistungsrechte des:der Auftraggeber:in setzen voraus, dass dieser die von der Designerin/Illustratorin gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige (z. B. farbliche) Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.
12.3 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin/Illustratorin geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
12.4 Soweit ein von der Designerin/Illustratorin zu vertretener Mangel vorliegt, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der:die Auftraggeber:in nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
12.5 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den:die Auftraggeber:in übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin/Illustratorin.
12.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Auf Schadensersatz haftet die Designerin/Illustratorin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des:der Auftraggeber:in sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten der Designerin/Illustratorin. Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

12.7 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt die Designerin/illustratorin keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem:der Auftraggeber:in nach Aufwand abrechnen.

12.8 Bei Fotoshootings sowie Videodrehs, sowie der Arbeit mit den Daten aus diesen geht die Designerin/Illustratorin davon aus, dass fotografierte/gefilmten Personen deren Rechte am Bild an den:die Auftraggeber:in übertragen haben. Der:die Auftraggeber:in verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos/Videos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet der:die Auftraggeber:in.
12.9 Der:die Auftraggeber:in übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von der Designerin/ Illustratorin erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen der Designerin/Illustratorin die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des:der Auftraggeber:in beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der:die Auftraggeber:in. Er hat der Designerin/Illustratorin sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Die Designerinern/Illustratorin wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt.
Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die der Designerin/Illustratorin von dem:der Auftraggeber:in vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der:die Auftraggeber:in dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.

12.10 Soweit die Schadensersatzhaftung der Designerin/Illustratorin nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer:innen, freien Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen.

13 Vertragsauflösung

Sollte der:die Auftraggeber:in den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die Designerin/Illustratorin die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem:der Auftraggeber:in bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.


14 Schlussbestimmungen

14.1 Sofern der:die Auftraggeber:in Kaufmann:frau ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Designerin/Illustratorin.

14.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses.

14.3 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.

14.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


ILLUSTRATION
Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Illustrationen und individuell gestaltete Werke
(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)


15. Ergänzung Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die von der Illustratorin zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener Vergütung.

16. Ergänzung Vergütung

Alle Tätigkeiten, die für den:die Auftraggeber:in erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung
b) der Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.

Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine von dem:der Auftraggeber:in versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteile angerechnet:
30 % auf die Entwurfsvergütung
30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.

Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.

Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie folgt:
50 % auf die Entwurfsvergütung
50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist von dem:der Auftraggeber:in zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten.


17. Ergänzung Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er von der Illustratorin finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten
1/3 nach Ablieferung.

Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung geleiteten Arbeitststunden, Materialaufwendungen und finanzuellen Vorleistungen sowie nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB.


18. Ergänzung Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.


Alle auf dieser Website gezeigten Bilder dienen ausschließlich der Ansicht. Eine Nutzung der Dokumente, auch von Teilen und Auszügen, ist nicht zulässig.
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